LAG Lastenausgleichgesetz 2024

LAG Lastenausgleichgesetz 2024

Zur aktuellen Rechtslage

Das LAG von 1948, das im Jahr 1952 in Kraft trat und zum letztem mal im 1969 geandert, ist die Grundlage des Aktuellen Gesetzes, das sich hauptsächlich auf Kriegsschäden bezog.

Am 12. Dezember 2019 hat sich die Lage  noch einmal verändert. Diesmal, wurden die Begriflichkeit geändert.

Das  LAG wurde in das  XIV Soziale Gesetzbuch über das Entschädigungsrecht (SozERG) integriert. Hier wird nun geregelt das nicht nur Kriegsopfer ein Recht auf Entschädigung haben sondern auch sogenannte sozial Geschädigte. Dieses Gesetz ist seit 1. Januar 2024 in Kraft.

Das SGB XIV listet die derzeitigen personengruppen die sozial geschädigt auf, bei denen der Staat eine besondere Mitverantwortung an schädigenden Ereignissen trägt.

  • 1 Abs. 2 SGB XIV zählt dabei die schädigenden Ereignisse auf:

§ 1 SGB XIV

Abs. 2 – Schädigende Ereignisse sind:

1. Gewalttaten  (psychische oder körperliche)  wie beispielsweise Terroranschläge

2. Kriegsauswirkungen beider Weltkriege

3. Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes

4. Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe die eine

    gesundheitliche  Schädigung verursacht haben.

5. Öpfer des SED Regim

Sollte man deswegen Sorgen machen?

Ist Grundeigentümer oder sogar das Gesamtvermögen in Gefahr?

Bedrohung –  Gefahr  –  Gefährdung – Risiko  – Unsicherheit –

„Gefahr  bezeichnet die Möglichkeit, dass beispielsweise ein Ereignis, ein Gegenstand oder ein Stoff einen Schaden verursachen kann. Risiko: Bezeichnet die Wahrscheinlichkeit, dass die Gefahr zu einem Schaden führt“.

Die Entwicklung des Lastenausgleichs ist von verschiedenen politischen, sozialen und wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst worden. Migrationspolitik, Corona Pandemie, Ukraine Kriege sind einige davon.

Betrachtet man jedoch allein die besprochenen Gesetze im Zusammenhang, wird klar: Es ist zumindest rechtlich möglich sein, Grundeigentümer wegen erweiterten Schäden wie bspw. Impfschäden zu Lastenausgleichen zu verpflichten

 

Um einen Lastenausgleich umsetzen zu können, ist eine umfangreiche Datenbasis unerlässlich. Dazu gehört beispielsweise die Anzahl der Immobilien, ihre Besitzer, die Größe der Wohnräume usw.

Woher kommen die Data?

Die Vermutung, eines der Öffentlichkeit verborgenen Plans „der Politiker“ zur Einführung einer Vermögensabgabe ist nicht abwegig, Für die Einführung einer Vermögensabgabe  spricht der schon beschlossen Eu-Vermögenregister.  

 

Die Finanzierung des Lastenausgleichs erfolgt durch eine Lastenausgleichsabgabe, bei der es sich um eine  Vermögungsabgabe handelt.

Angesichts der zahlreichen Krisen und den damit verbundenen Belastungen für die Bürger und staatlichen Haushalte wird die Vermögensabgabe immer wieder von politischen Akteuren – Einzelpersonen, Fraktionen und Parteien – als Instrument der Problembewältigung gefordert.

Schenkt man Glaube an viele Stimme in Netzwerk, steht die Einführung einer Vermögensabgabe unmittelbar bevor.

Im Vermögensregister, dem sogenannten „Europäischen Vermögensregister“, soll erfasst werden, wer welche Vermögenswerte besitzt. Dabei werden Vermögenswerte wie Edelmetallen, Immobilien, Kryptowährungen, Unternehmensanteile, Aktien sowie Sparguthaben erfasst.

Offiziell heißt es aus der Politik, dass mit dem Vermögensregister gegen Korruption und Geldwäsche vorgegangen werden soll. Auf der Hand liegt jedoch, dass die politischen Stimmen fordern nach einer Vermögensabgabe. Vorstöße gibt es aus dem sogenannten „links-grünen“ Lager – sowohl von Einzelpersonen als auch Bundestagsfraktionen und der Parteien selbst.Vor allem seit der Finanz- und Bankenkrise immer wieder zu hören und zu lesen.

Vermögen Absichern

Zwar es steht noch nicht fest, ob das Lastenausgleichsgesetz umgesetzt wird, aber es ist extrem wichtig, sich der möglichen Auswirkungen bewusst zu sein.

Das Verständnis und die Vorbereitung auf diesem Risiko können entscheidend sein, um heftigen Belastungen zu vermeiden.

Eins ist sicher, je die Zeit vergeht, weniger Auswegen sind umsetzbar oder vollständig Effizient.  

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